Dienstag, 13.09.2005
Autoversicherung, Vollkaskoversicherung
Autoversicherung, Versicherungsvergleich im Internet
Eine Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen.
Die Vollkasko Versicherung schließt die Teilkasko Versicherung ein. Darüber hinaus sind in der Vollkaskoversicherung noch zusätzliche Leistungen beinhaltet: Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde sowie Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug.
Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung richten sich die Beiträge (Versicherungsprämien) nach der Höhe der Selbstbeteiligung, der Typenklasseneinstufung und dem Schadensfreiheitsrabatt.
>>Hier geht´s zum Vergleichsrechner!Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
Ständige Pflichten:
Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung
Pflichten im Schadenfall:
Schadenanzeige an die Versicherung (1 Woche, bei Todesfällen innerhalb 48 Stunden)
Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
Pflicht zur Schadensminderung
Quelle: Autoversicherung, aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Autoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung
Autoversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden, der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie
Heilungskosten bei Personenschäden
Renten bei Invalidität
Reparaturen an anderen Fahrzeugen
Reparaturen an anderen Objekten
Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert überschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines Geschädigten oder mehrerer Geschädigter richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.
In den meisten Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Prämienhöhe richtet sich in der Regel nach der Motorenstärke. Um zu bezahlenden Schäden zu reduzieren, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so erhöht sich die Versicherungsprämie für den Versicherten, die nach den Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei, so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.
Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen. Solche Fälle liegen z. B. bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten wie Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor.
Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen, kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband, der Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben (Innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen), das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen zeigen, bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die "Grüne Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klärung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in London. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Es gilt hauptsächlich für Europa.
Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog. Schutzbriefen, die Zusatzleistungen mitbringen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu zählen Pannenhilfe, Abschleppdienste, Übernachtung und Rücktransport. Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten.
Details aus einigen Ländern
Deutschland
Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer. Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie. Die endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros durchgeführt.
Für die Abwicklung und Regulierung von Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. mit Sitz in Hamburg zuständig. Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft. Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen, der Schäden reguliert.
Österreich
Bei PKW und Motorrädern richtet sich die Höhe der Prämie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem, bei LKW nach dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus. Außerdem gibt es noch für verschiedene Bevölkerungsgruppen verschiedene Rabattstufen, die von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es einen Frauenrabatt oder einen Seniorenrabatt. Relativ neu ist für Führerscheinneulinge im Haftpflichtfall bei manchen Versicherern ein Selbstbehalt.
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Österreich benennt der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs eine inländische Partnerversicherung, die den Schaden nach österreichischem Recht abwickelt. Ebenso wird bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen verfahren.
Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhängern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Kraftfahrzeugversicherung.